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Die offentliche Ordnung wird bisher unter folgende Definition verstanden : "Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln ufr das Verhalten des einzelnen in der ffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlasliche Voraussetzung eines geordneten staatsburgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird". So lautet eit mehr als einem halben Jahrhundert die in Rechtsprechung und Literatur im deutschen Polizeirecht verwendete Standarddefinition eines der umstrittensten Begriffe des Gefahrenabwehrs. Neuerdings wird diese Thema als Renaissance der offentlichen Ordnung bezeichnet. Die Gegner gegen disen Begriff wie Stormer, Waechter kritisieren diese Stromung mit Begrundung, das die bisher herrschenden Verstandnis zu unbstimmt ist und gegen Demokratiestaatsprinzip verstost, Wertgedanken zu fraglich ist und Feststellung der herrschenden Wertvorstellung der Mehrheit im Staat wegen des Problems der Kosten oder Technik der Umfragen fast unmoglich ist. Aber polizeiliche moderne Stategien(CP, Brokenwindow der USA, ASN im Deutschland) richten sich auf fursorgerliches Tatigwerden der Polizei. Nach Rucksicht dieser weltweiten Erscheinung und der verfassungsrechtliche Legitimation (Sozialstaatsprinzip, gemeinschaftsliche Gesichtspunkt des Verwaltungsrechts) mus das polizeiliche Schutzgut der offentliche Ordnung als Objekt des Verfassungsauftrags zum Schutzes des inneren Frieden vertreten wird.