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GM종자는 개도국 등에서 식량문제 등을 해결할 수 있는 중요한 작물로 인식되고 있지만, 안전성이 확보되지 않은 현 시점에서는 주요 논란이 되고 있다. 우리나라‘제조물책임법’ 제4조 제1항에서는 제조물책임의 면책사유를 규정하고 있는데 이 중 가장 문제가 되는 부분은 제2호의 개발위험 항변이다. 개발위험이란 제조물의 과학적·기술적 수준이라는 개념을 확실하게 정의할 수 없는 가운데 제조물을 개발하여 유통시장에 내놓았을 당시의 과학적·기술적 수준에 비추어 인식할 수 없었던 결함이 존재함으로써 나타나는 위험을 말한다. GM종자 및 그 가공품에 관한 적용에서 그 문제점은 여실히 드러난다. 우리나라 ‘제조물책임법’을 GM종자 및 그 가공품으로 인한 피해에 적용하는 것은 어려워 보인다. GM종자 및 그 가공품을 사용한 식품의 경우를 제외하고는 제조물의 범위에 조차 들어가지 않는다. 제조물의 범위에 들어간다 하더라도 결함과 손해사이의 인과관계를 입증하는 것은 거의 불가능하다. 개발위험의 항변이 존재하는 한 현대 과학기술이 이를 입증하지 못하는 결함이나 인과관계에 대해서는 면책이 가능하다. 또한 GM종자 및 그 가공품의 위해성 심사를 통해 정부가 정한 모든 법·규정을 다 준수한 GM종자 및 그 가공품의 유통은 법령준수의 면책까지 누릴 수 있는 것이다. 결국 GM종자 및 그 가공품으로 인한 피해의 책임이 가능하도록 법을 개정하거나 GM종자 및 그 가공품에 관한 특별법을 제정하지 않는 한 해결은 어려울 것이다. 제조물책임법에서 결함은 무과실책임이지만 설계상의 결함이나 표시상의 결함은 피해자에게 입증하도록 하고 표시상의 결함에서 지시경고로 인한 손해발생의 감소가능성이 있어야 하기 때문에 사실상 과실책임적 요소를 가지고 있다. GM식품의 경우 섭취를 한 후에도 결함여부를 알 수 없는 경우 식품의 라벨에 유전자를 조작한 성분에 대한 표시를 하여야 하고 이를 이행하지 않았을 경우 제조물책임법의 적용을 적극적으로 인정할 필요가 있다.


Der GM-Samen ist zwar zur Zeit als die wichtigen Ernten anzusehen, die zukunftiges Essensproblem lösen können, aber das ist mit den heftigen Streitfragen zusammenzuliegen. Denn die Sicherheit bezüglich des GM-Samens ist noch nicht gewährzuleisten. Das koreanische Produkthaftungsgesetz Art. 4. Satz 1 schreibt den Grund für die Befreiung von der Verantwortung einer Produkthaftung vor. Vor allem ist der Entwicklungsrisikoprotest gemäß Abs. 2. als am wichtigsten behandelt zu werden. Ein Entwicklungsrisiko ist allgemein danach anzuerkennen, dass ein Risiko erscheint bzw. aufgetreten wird, erst wenn der Hersteller das nach dem heutigen wissenschaftlichen Niveau aber risikoenthaltende Produkt entwickelt und der Defekt des Produkts erst zum sekundären Markt aufgetreten wird. Aber das Hauptproblem ist der Punkt, dass die Vorstellung eines heutigen wissenschaftlichen Niveaus nicht eindeutig definiert werden kann. Diese Problemstendenz wird auch im Bereich vom GM-Samen und dessen verarbeiteten Güter eindeutig aufgetreten. Ein Schadensersatz wegen der defekten Produkten nach dem Produkthaftungsgesetz ist auf den Schaden schwer anzuwenden, der durch den GM-Samen und dessen verarbeitete Güter verursacht wird. Außer dem den GM-Samen und dessen verarbeiteten Güter benuzten Essen konnte es nicht in den Anwendungsbereich von Produkthaftungsgesetz gehen. Obwohl es um den Anwendungsbereich von Produkthaftungsgesetz geht, ist es fast unmöglich, die Kausalität zwischen einem Defekt und einem Schaden zu beweisen. Während die Verteidigung des Entwicklungsrisikos dem Hersteller vorhanden ist, konnte der Hersteller von der Produkthaftung befreien werden, wenn die Kausalität zwischen dem Defekt und dem Schaden nicht bewiesen werden kann. Ferner konnte der Hersteller eine Privilegierung des Haftungsausschlusses genießen, wenn er nach der geltenden Vorordnung bzw. dem Gesetz seine Produkte produzierte. Daher kann man dadurch schwierig die Lösung bzw. den Ansatz finden, dass das geltende Produkthaftungsgesetz revidiert werden oder ein Sondergesetz zum GM-Samen bzw. dessen verarbeiteten Gütern eingeführt werden sollte.