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Kinder sind physisch schwach wegen ihres Alters und sind wegen ihrer begrenzten Fähigkeiten anfälliger, Verbrechensopfer zu werden. Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern handelt es sich um ein Dunkelmännern. Der Täter lehnt insbesondere die eigene Verantwortung über das Verbrechen gegen die Kinders ab. Die ungestörte geschlechtliche Entwicklung von Kindern muß geschützt werden. Auf diesem Grund werden die prozessualen Aussagerechte des Opfers im Wesentlichen in §294-2 StPO ausgeführt. Durch das Gesetz zur Bestrafung gegen Vergewaltigung hat der Gesetzgeber u.a. die Videosimultan-Übertragung von Aussagen schutzbedürfiger Opfern, die unter 16 Jahre alt sind, sowie Verwendung von Videoaufzeichnungen als Beweismittel im Strafverfahren zugelassen. Die staatliche Institutionen haben das Opferperspektive entdeckt. So hat das Parlament am 14. Mai 2010 「Gesetz zum Opferschutz」 reformiert. Hinsichtlich dieses Gesetzes nehmen einige Vereins seine Arbeit auf, die gemeinnütziger Vereins zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten sind. Insbesondere wurde am 18. Juni 2004 ‘der Verein Sonnenblumen-Kinderschutz’ gegründet. Im Vordergrund der Arbeit solches Vereins steht die Hilfe für Kinderopfer von Sexualstraftaten.