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Trotz des fortgeschrittenen als in der Vergangenheit Status der Verbrechensopfern im Strafverfahren werden sie immer noch als Mittel der Zeugnis anerkannt. In dem Strafprozess besteht ein Risiko, dass für die Entdeckung der Wahrheit die personenbezogene Daten der Verbrechensopfern ausgesetzt ist. Je stärker das Recht des Angeklagte wird, desto mehr wachst dieses Risiko. So um Opfer zu schützen, ist ein ‘Gesetz für den Schutz der Opfer von bestimmten Straftaten’ in 1999 erlasst. In diesem Gesetz sind vielfältige Schutzsysteme der personenbezogene Daten vorbereitet : Wenn durch die Offenbarung der Identität des Opfern oder Zeugen sein Leben, Leib oder Freiheit gefährdet wird, so kann ihm im Strafprozess gestattet werden, Angaben zur Person nicht zu machen. Statt Angaben kann Polzei und Staatanwalt eine Identitäts-Management-Karte, in der persönlichen Daten der Verbrechensopfern geschrieben werden, schaffen. Aber die tatsächliche Schaffung von die Identitäts-Management-Karte ist nicht richtig funktioniert und bestet immer noch das Risiko der Offenbarung der Identität des Opfern oder Zeugen im Gesetz. Also ist es notwendig, dass Kriterien für Minimierung des Risikos einer Exposition gestärkt werden müssen, um personenbezogene Daten der Opfern zu schützen. Und die Erstellung der Identitäts-Management-Karte muß aktiviert werden.


Trotz des fortgeschrittenen als in der Vergangenheit Status der Verbrechensopfern im Strafverfahren werden sie immer noch als Mittel der Zeugnis anerkannt. In dem Strafprozess besteht ein Risiko, dass für die Entdeckung der Wahrheit die personenbezogene Daten der Verbrechensopfern ausgesetzt ist. Je stärker das Recht des Angeklagte wird, desto mehr wachst dieses Risiko. So um Opfer zu schützen, ist ein ‘Gesetz für den Schutz der Opfer von bestimmten Straftaten’ in 1999 erlasst. In diesem Gesetz sind vielfältige Schutzsysteme der personenbezogene Daten vorbereitet : Wenn durch die Offenbarung der Identität des Opfern oder Zeugen sein Leben, Leib oder Freiheit gefährdet wird, so kann ihm im Strafprozess gestattet werden, Angaben zur Person nicht zu machen. Statt Angaben kann Polzei und Staatanwalt eine Identitäts-Management-Karte, in der persönlichen Daten der Verbrechensopfern geschrieben werden, schaffen. Aber die tatsächliche Schaffung von die Identitäts-Management-Karte ist nicht richtig funktioniert und bestet immer noch das Risiko der Offenbarung der Identität des Opfern oder Zeugen im Gesetz. Also ist es notwendig, dass Kriterien für Minimierung des Risikos einer Exposition gestärkt werden müssen, um personenbezogene Daten der Opfern zu schützen. Und die Erstellung der Identitäts-Management-Karte muß aktiviert werden.