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Wir wollen in einer guten Umwelt leben. Die gesunde Umwelt ist für die Menschen nicht mehr eine Wahl sondern eine Bedingung des Lebens. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Verwaltung Naturparkgebiet bzw. Naturparkzone fest. Aber durch diese Festsetzungen wird das Eigentumsrecht der Bürger tangiert und eingeschränkt. Darum ist es stark zu empfehlen, die konkurrierenden Belangen einander zu harmonisieren. Um die Maßnahmen der Harmonisierung herzustellen, ist es zunächst das koreanische Naturparkgebiet zu untersuchen. Nach dem koreanischen Naturparkgesetz wird die Nutzungsmöglichkeit des Grundeigentums durch die Festsetzung des Naturparkgebiets stark eingeschränkt. Das koreanische Verfassungsgericht hat ein Model der Harmonisierung der beiden Belange aufgestellt. Nach dem Model sind die Eingriffe in das Eigentumsrecht durch die Festsetzung des Naturparkgebiets grundsätzlich nicht zu entschädigen. Die Ausnahmen gelten in zwei Situationen. Ersten. durch die Festsetzung des Naturparkgebiets kann man das Gebiet nicht als seiner erlaubten Nutzungsmöglichket Gebrauch machen. Zweitens, das Gebiet ist wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden. Aber diese Harmonisierungsmaßnahmen sind zu eng, darum ist es zu empfehlen, die Maßnahmen der Harmonisierung Deutschlands zu untersuchen und daraus die wichtigen Lehren zu entnehmen. Das deutsche Baugesetzbuch hat die Harmonisierungsmaßnahmen gut gezeigt. Insbesondere hat es sogar den Vertrauen des Eigentümers auf die Nutzbarkeit des Bodens geschützt und für die Investitionen eine Entschädigung geregelt. Bei der Entschädigung hat es auch die wirtschaftliche Situation des Eigentümers zu berücksichtigen. Darum ist es auch im koreanischen Naturparkgesetz zu empfehlen, eine gerechte Entschädigung für die Bodeneigentümer zu garantieren.


Wir wollen in einer guten Umwelt leben. Die gesunde Umwelt ist für die Menschen nicht mehr eine Wahl sondern eine Bedingung des Lebens. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Verwaltung Naturparkgebiet bzw. Naturparkzone fest. Aber durch diese Festsetzungen wird das Eigentumsrecht der Bürger tangiert und eingeschränkt. Darum ist es stark zu empfehlen, die konkurrierenden Belangen einander zu harmonisieren. Um die Maßnahmen der Harmonisierung herzustellen, ist es zunächst das koreanische Naturparkgebiet zu untersuchen. Nach dem koreanischen Naturparkgesetz wird die Nutzungsmöglichkeit des Grundeigentums durch die Festsetzung des Naturparkgebiets stark eingeschränkt. Das koreanische Verfassungsgericht hat ein Model der Harmonisierung der beiden Belange aufgestellt. Nach dem Model sind die Eingriffe in das Eigentumsrecht durch die Festsetzung des Naturparkgebiets grundsätzlich nicht zu entschädigen. Die Ausnahmen gelten in zwei Situationen. Ersten. durch die Festsetzung des Naturparkgebiets kann man das Gebiet nicht als seiner erlaubten Nutzungsmöglichket Gebrauch machen. Zweitens, das Gebiet ist wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden. Aber diese Harmonisierungsmaßnahmen sind zu eng, darum ist es zu empfehlen, die Maßnahmen der Harmonisierung Deutschlands zu untersuchen und daraus die wichtigen Lehren zu entnehmen. Das deutsche Baugesetzbuch hat die Harmonisierungsmaßnahmen gut gezeigt. Insbesondere hat es sogar den Vertrauen des Eigentümers auf die Nutzbarkeit des Bodens geschützt und für die Investitionen eine Entschädigung geregelt. Bei der Entschädigung hat es auch die wirtschaftliche Situation des Eigentümers zu berücksichtigen. Darum ist es auch im koreanischen Naturparkgesetz zu empfehlen, eine gerechte Entschädigung für die Bodeneigentümer zu garantieren.